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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Produktion von Medieninhalten und Printprodukten

 

§ 1 Allgemeines

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Oberpfalz TV Nord GmbH & Co. Studiobetriebs KG (nachfolgend: MOVIAQ) und dem Auftraggeber für alle Verträge, die die Produktion von Medieninhalten und Printprodukten zur Werbung, insbesondere Imagefilmen, Werbespots, Homepages, Gewinnspielen, Plakaten, Flyern und Geschäftsausstattung (nachfolgend: Produkt) zum Gegenstand haben. AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der Text- oder Schriftform.

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

2.1 Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowie die finalen Dateien/Projekte sind geistiges Eigentum der MOVIAQ und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

 

2.2  Die MOVIAQ überlässt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem Produkt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist hiervon das einfache Nutzungsrecht umfasst.
Die MOVIAQ behält sich das Recht vor, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

 

2.3  Der Übergang des Nutzungsrechts gemäß 2.2 findet erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber statt.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die MOVIAQ.

 

2.4  Die MOVIAQ behält sich das Recht vor, auf sämtlichen Produkten als Urheberin genannt zu werden.

 

2.5  Ein Recht des Auftraggebers auf Herausgabe von Rohdaten besteht nicht. Die Herausgabe von Rohschnitt- und Layoutdaten erfolgt im Einzelfall auf Basis einer gesonderten Vereinbarung.

 

§ 3 Angebote und Zahlungsbedingungen

 

3.1  Ein Angebot der MOVIAQ ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes angeführt, ist das Angebot zwei Wochen ab dem Datum seiner Erstellung verbindlich.

 

3.2  Die Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, falls nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen aufgestellt, ggf. zuzüglich Verpackung und Porto. Während der Entwicklung des Produktes entstehende Kosten wie etwa die Zusendung von Vorlagen an den Auftraggeber werden diesem von der MOVIAQ in Rechnung gestellt.

3.3  Die Vergütungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung durch die MOVIAQ. Bei Auftragswerten über 1000,00 EUR wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Netto-Auftragswertes bei Erteilung fällig. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach Rechnungslegung durch die MOVIAQ entweder zum Monatsende oder bei Beendigung des Projekts.

 

3.4  Werden Leistungen der MOVIAQ über den vereinbarten Umfang hinaus genutzt, so werden die zusätzlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers durchgeführt werden und nicht dem Zweck der Nacherfüllung dienen.

 

3.5  Die MOVIAQ ist berechtigt Vorauszahlung zu fordern beziehungsweise noch nicht ausgelieferte Produkte zurückzubehalten, falls die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen im Verzug befindet.

 

3.6  Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein, ohne dass es einer Mahnung durch die MOVIAQ bedarf. Verzugszinsen sind in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten.

 

§ 4 Haftung

 

4.1  Die MOVIAQ haftet außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

 

4.2  Mit der Abnahme des Produkts übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Produkt gilt als abgenommen, wenn der MOVIAQ Rügen und Beanstandungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Produkts in Text- oder Schriftform zugegangen sind. Bei berechtigter Beanstandung ist die MOVIAQ nach Wahl des Auftraggebers entweder zur Nachbesserung oder Nachlieferung bis zu einem Umfang in Höhe des Auftragswertes verpflichtet.

 

Nach Abnahme sind Ansprüche des Auftraggebers gegen die MOVIAQ ausgeschlossen.

 

4.3  Die MOVIAQ haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Produkte. Die Überprüfung von Rechtsfragen sowie deren Kosten obliegen dem Auftraggeber vorbehaltlich entgegenstehender Vereinbarungen im Einzelfall. 

 

4.4  Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die MOVIAQ berechtigt ist und diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die MOVIAQ von diesbezüglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 5 Datenschutzbestimmungen

 

5.1. Die MOVIAQ speichert die für die Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten in elektronischer Form. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsverhältnisses findet nur statt, soweit gesetzliche Bestimmungen dies im Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

6.1  Die MOVIAQ behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vor.

 

§7 Schlussbestimmungen

 

7.1  Erfüllungsort ist der Sitz der MOVIAQ. Soweit zwischen den Parteien zulässig, wird der Sitz der MOVIAQ als Gerichtsstand vereinbart.

 

7.2  Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anwendbar.

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